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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ReF_PDSG.html

Das formulierte Gesetzesziel „die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen“ ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreichbar, weil das Gesetz behinderte Menschen faktisch ausschließt. Das stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung behinderter Menschen dar.
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