Wahlalter 16 mit Grundgesetz vereinbar https://www.dbjr.de/artikel/wahlalter-16-mit-grundgesetz-vereinbar
Jugendliche ab 16 dürfen bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Mit dem Wahlalter 16 beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es verhandelte eine Klage aus Baden-Württemberg.
bei Kommunalwahlen in Thüringen vorgegangen und hatte Jugendlichen die Reife zur Wahl