Christian Schmidt https://www.christian-schmidt.de/index.php
Bundesminister a.D.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der Wahl des 20.
Bundesminister a.D.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der Wahl des 20.
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
März 1990 durften die Bürger der DDR erstmals in freien Wahlen über ihre Parlamentsvertreter
Nach 30 Jahren im Deutschen Bundestag hat Bundesminister a.D. Christian Schmidt am Donnerstag, den 24. Juni 2021, seine letzte Rede als Abgeordneter im Deutschen Bundestag gehalten. Er sprach im Rahmen der Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 24. und 25. Juni 2021.
Ich bin dankbar: Meinen Wählern für ihr Vertrauen, Alexander Dobrindt und der CSU-Landesgruppe
Nach 30 Jahren im Deutschen Bundestag hat Bundesminister a.D. Christian Schmidt am Donnerstag, den 24. Juni 2021, seine letzte Rede als Abgeordneter im Deutschen Bundestag gehalten. Er sprach im Rahmen der Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 24. und 25. Juni 2021.
Ich bin dankbar: Meinen Wählern für ihr Vertrauen, Alexander Dobrindt und der CSU-Landesgruppe
Nach 30 Jahren im Deutschen Bundestag hat Bundesminister a.D. Christian Schmidt am Donnerstag, den 24. Juni 2021, seine letzte Rede als Abgeordneter im Deutschen Bundestag gehalten. Er sprach im Rahmen der Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 24. und 25. Juni 2021.
Ich bin dankbar: Meinen Wählern für ihr Vertrauen, Alexander Dobrindt und der CSU-Landesgruppe
Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die
Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die
Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die