Landesliste – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/l/landesliste.html
Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl
Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl
Einhaltung der Wahlgrundsätze (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
die eine Landesliste, aber keine Bewerberin oder keinen Bewerber im Wahlkreis zur Wahl
und 1.746 Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich auf einer Landesliste zur Wahl
Wahlausschüsse und Vorstände in den entscheidenden Abschnitten des Wahlverfahrens die Wahl
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden
zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl
Zugelassene Parteien An der Wahl nehmen 29 der 41 vom Bundeswahlausschuss formal
Tag vor der Wahl für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche politischen Vereinigungen
Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008, Wahlkreiskarte für die Wahl