Schutz für Paketboten | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/nachunternehmerhaftung-1666020
Das Bundeskabinett hat das Paketboten-Schutz-Gesetz entfristet, denn das Gesetz wirkt: Die Situation der Beschäftigten hat sich seit Inkrafttreten 2019 verbessert.
Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden
