Übertragung der Trichinenprobenahme auf Jäger | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Veterinaeramt/Schlachttier--und-Fleischuntersuchung/Uebertragung-der-Trichinenprobenahme-auf-Jaeger
Gemäß § 6 Absatz 2 der Tier-LMÜV darf die Behörde die Entnahme von Trichinenproben auf die Jägerin oder den Jäger übertragen.
Hinweis schließen Datenschutzeinstellungen zustimmen Übersetzung wählen (öffnet
