Heranziehung zum Unterhalt | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Heranziehung-zum-Unterhalt
Angehörige von Leistungsempfängern werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen.
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