BMJV – Unsere Grundrechte – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_artikel.html?nn=17156
Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Man spricht hier auch vom Grundsatz der Wahl des mildesten Mittels.