BMJV – Homepage – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/rechtsstaatsprinzip/rechtsstaatsprinzip_artikel.html?nn=17120
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Dies umfasst eine Vielzahl einzelner Regeln, Grundsätze und Gebote, die zusammen eine rechtsstaatliche Ordnung in unserem Land schaffen. Doch was bedeutet es eigentlich im Einzelnen, wenn man vom Rechtsstaatsprinzip spricht?
heißt, der Staat muss unter mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste Mittel wählen