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Minderjährige Schülerinnen und Schüler können weiterhin auch im Indoor-Bereich Sport treiben – BLSV

https://www.blsv.de/pressemitteilung/verlaengerung_ausnahmeregel/

Für die Sportausübung im Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben jedoch weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Auf die Fortsetzung dieser Regelung, die nun bis vorerst 9. Februar 2022 gilt, haben der BLSV und die BSJ in intensiven Gesprächen mit der Politik erneut hingewirkt. Ausgenommen von der Testpflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus bleiben auch dreifach geimpfte, sog. „geboosterte“ Personen.
genutzt werden, denn wir müssen uns alle weiter­hin mit voller Kraft gegen dieses Virus

Enttäuschung beim BLSV: Keine Verbesserungen für den Sport in Bayern trotz „Bundes-Notbremse“ – BLSV

https://www.blsv.de/pressemitteilung/keine-verbesserungen-fuer-den-sport-in-bayern/

Am Mittwoch war die Erleichterung darüber, dass im Bundesgesetzgebungsverfahren Verbesserungen für den Sport erzielt werden konnten, noch groß. Die Bayerische Staatsregierung hält nun allerdings an den eigenen strengeren Regelungen fest. Verbesserungen für den Sport in Bayern bleiben trotz „Bundes-Notbremse“ aus.
ist bekannt, dass regel­mä­ßi­ger Sport die Immun­funk­tion fördert – gerade bei Virus­in­fek­tio­nen