Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/bescheinigung-ueber-die-befreiung-von-der-maskenpflicht-in-der-schule
Die Befreiung für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen in der Schule ist an Bedingungen geknüpft. Seit Anfang März 2021 müssen ärztliche Bescheinigungen eine Begründung enthalten.
Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 4.