Dein Suchergebnis zum Thema: Verkehrszeichen

Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-beantragung-einer-anordnung-zur-baustellensicherung-1807/

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Straßenbaubehörde) wenden und eine Anordnung darüber einholen, wie die Baustelle vor allem mit Verkehrszeichen

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/wohnen-in-der-stadt/verkehrssicherheitspflichten/rueckschnitt-von-baeumen-und-straeuchern/

Wenn Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Heckenden öffentlichen Verkehrsraum eingengen muss das Tiefbauamt immer wieder Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern auffordern.
Oft verdecken sie Straßenlampen und Verkehrszeichen und gefährden so Verkehrsteilnehmende

Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-verfolgung-und-ahndung-von-ordnungswidrigkeiten-durch-die-gemeinde-1802/

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-regelung-des-fliessenden-und-des-ruhenden-verkehrs-verkehrsregelung-durch-beschilderung-1806/

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Verkehrs zu gewährleisten, können die Straßenverkehrsbehörden die Aufstellung von Verkehrszeichen