1460 https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/geschichte-loebejuen/vierzehnhundertsechzig.html
den anderen wundt schlüge, den soll man aus der Kammer und Brüderschaft und nach Verbrechen
den anderen wundt schlüge, den soll man aus der Kammer und Brüderschaft und nach Verbrechen