Dein Suchergebnis zum Thema: Unfall

Anerkennungen in einem Krankentransportunternehmen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/html-verlinkungen-verkehr/anerkennungen-in-einem-taxi-und-mietwagenunternehmen-5807036

Jeder Unternehmer, der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz – RDG). Der Unternehmer muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit die Genehmigung erteilt wird.
Verkehrssicherheit: Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Unfallverhütung und bei Unfällen

Anerkennungen in einem Omnibusverkehrsunternehmen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/html-verlinkungen-verkehr/anerkennungen-in-einem-taxi-und-mietwagenunternehmen-5806924

Um ein Omnibus-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. Alle Informationen zur Anerkennung im Überblick
Verkehrssicherheit: Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Unfallverhütung und bei Unfällen

Anerkennungen in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/html-verlinkungen-verkehr/anerkennungen-in-einem-taxi-und-mietwagenunternehmen-5806660

Um ein Taxi-Mietwagen-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen.
Verkehrssicherheit: Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Unfallverhütung und bei Unfällen

Anerkennungen in einem Güterkraftverkehrsunternehmen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/html-verlinkungen-verkehr/anerkennungen-in-einem-gueterkraftverkehrsunternehmen-5806928

Eine Güterkraftverkehrsunternehmerin bzw. Güterkraftverkehrsunternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter oder Geschäftsführer) muss gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen.
Verkehrssicherheit: Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Unfallverhütung und bei Unfällen