Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/schuelerunfallversicherung-informationen-ueber-kostentraeger-3534/
Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
Den Versicherungsträgern obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen
