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„Drück dich nicht – drück mich!“ – Laien können Leben retten . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Mindestens 60.000 Menschen erleiden laut Deutschem Reanimationsregister pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. 65 % der Herz-Kreislauf-Stillstände treten zu Hause auf, 19 % in der Öffentlichkeit. Aber nur in gut der Hälfte der Fälle wird eine Wiederbelebung durch Laiinnen und Laien begonnen. Dabei genügen im Ernstfall wenige Schritte. Denn bis der Rettungsdienst ein-trifft, vergehen im Durchschnitt acht bis neun Minuten – aber bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss beginnt das Gehirn zu sterben. Eine wichtige Zeit, in der Wiederbelebungsmaßnahmen Leben retten können. Wird die Wiederbelebung durch nicht medizinisch ausgebildete Personen durchgeführt, spricht man von einer Laienreanimation. 
Johanniter-Unfall-Hilfe Landesverband Hessen / Rheinland-Pfalz / Saar: „Der Regionalverband

„Unermüdlicher Einsatz in der humanitären Hilfe“ – Ehepaar Dr. Dieter Knapp und Helga Knapp mit Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Für sein langjähriges engagiertes Wirken in der humanitären Hilfe im Ausland, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dem in Dieblich lebenden Ehepaar Dr. Dieter Knapp und Helga Knapp mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Ge-sundheit, überreichte ihnen im Rahmen einer Feierstunde die Auszeichnung.
Nachbehandlung bedeutet Hilfe für Menschen mit Verbrennungen, schweren Entstellungen nach Unfällen

Gesetzesnovelle passiert zweiten Durchgang im Ministerrat – Gesundheitsminister Clemens Hoch: „Reform bietet Raum für ganz individuelle Form der Trauer“ . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz bekommt ein Bestattungsrecht, das den Wünschen der Menschen und dem Zeitgeist entspricht. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung dafür im zweiten Durchgang der Gesetzesnovelle die entscheidenden Weichen gestellt. „Mit dem neuen Bestattungsrecht werden wir unter anderem die Sargpflicht abschaffen – das heißt, künftig soll auch eine Bestattung im Tuch möglich sein. Außerdem öffnen wir uns für alternative Formen: etwa Flussbestattungen in den großen Flüssen von Rheinland-Pfalz“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch soll möglich werden, sich als Erinnerungsstück – wie einen Diamant– verewigen zu lassen oder die Asche in Zukunft auf mehrere Angehörige aufzuteilen, so der Minister. „Die Menschen können ganz persönlich Abschied nehmen. Und genau darum geht es uns bei dieser Reform, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren und denjenigen, die bleiben, Raum zu geben, ihre Trauer auf ihre eigene Weise zu leben“, sagt Clemens Hoch.
außerdem einen rechtlichen Rahmen, der es den Eltern erlaubt, ihr Kind im Falle eines Unfalls

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Rheinland-Pfalz bekommt das modernste Bestattungsrecht . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Novelle des Bestattungsgesetzes (BestG) gebilligt. Das seit 41 Jahren bestehende Gesetz soll nun grundlegend weiter-entwickelt werden. „Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt. Hinzu kommt der gesellschaftliche Wandel, der den Bedarf an alternativen Bestattungsformen hat steigen lassen. Dem tragen wir nun Rechnung. Rheinland-Pfalz bekommt das modernste Bestattungsrecht“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. So falle die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen weg; eine Tuchbestattung werde zulässig. Gleichzeitig werde es unter Umständen möglich, die Totenasche außerhalb des Friedhofs zu verstreuen oder ohne Bestattungspflicht aufzubewahren. „Mit der Möglichkeit einer Seebestattung der Asche in einem der vier größten Flüsse im Land nimmt Rheinland-Pfalz hier eine Vorreiterrolle ein. Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen“, so Hoch. Auch die Weiterverarbeitung der Totenasche werde erlaubt.
Bestattung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil, gerade in Fällen von tödlichen Unfällen