Genehmigungen nach BImSchG | Ressort Umweltschutz https://www.wuppertal.de/microsite/Umweltschutz/Umweltbehoerden/uib/BImSchG_Genehmigungen.php
Gemäß §10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Durchführung von Genehmigungsverfahren muss bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie) der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts öffentlich bekannt gemacht werden.
