Genehmigung der Arbeiten externer strahlenexponierter Arbeitskräfte – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/strahlenschutz/externe-arbeitskraefte.html
Externe Arbeitskraft ist jede strahlenexponierte Arbeitskraft, die nicht von dem*der Bewilligungsinhaber*in beschäftigt wird, der*die für die Überwachungs- und Kontrollbereiche verantwortlich ist, die aber Arbeiten in diesen Bereichen ausführt. 
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 unterliegen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Umweltschutz
