Einstellung der Tätigkeit als Abfallsammler*in und/oder -behandler*in – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/schliessung/ruhendmeldung/abfallsammlung/ausuebung.html
Abfallsammler*innen oder Abfallbehandler*innen müssen eine dauernde Einstellung, ein andauerndes Ruhen und die Wiederaufnahme der Ausübung der Tätigkeit schriftlich melden.
Zuständige Stelle Landeshauptmann von Wien Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22)
