Bundesverfassungsgericht: Tübingen darf weiterhin Verpackungssteuer erheben – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/44301.html
Die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute in letzter Instanz entschieden und damit eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mai 2023 zurückgewiesen.
Deshalb ist heute ein guter Tag für den Umweltschutz, aber auch für innovative Ideen
