Beseitigung baulicher Anlagen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13873-VLR/beseitigung-baulicher-anlagen/
Bei Abbruchvorhaben bedarf es einer Anzeige zur Beseitigung von Anlagen nach §62 Abs. 3 BauO NRW 2018
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