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Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung

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Der Fachbereich Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt ist zuständig für Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Gewerbeordnung (GewO), dem Gaststättengesetz (GastG) und anderen gewerberechtlichen Vorschriften ergeben sowie für den Verbraucherschutz im Rahmen der Aufgaben der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.
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Spielhallen

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Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) eine Spielhalle (Räumlichkeit zum Aufstellen von Spielgeräten) betreibt, muss sowohl eine gewerberechtliche, als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis besitzen.
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