Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gaststaettenrechtliche-gestattung-fuer-voruebergehenden-alkoholausschank-aus-besonderem-anlass-beantragung-3705/
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus