Dein Suchergebnis zum Thema: Tourismus

Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fischbesatz-anordnung-und-untersagung-oder-beantragung-der-genehmigung-2786/

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gaststaettenbetrieb-anzeige-der-weiterfuehrung-nach-dem-tod-der-inhabenden-person-115984/

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/landschaftspflege-und-naturschutz-beratung-und-betreuung-2479/

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fischfang-beantragung-einer-genehmigung-zur-ausstellung-von-erlaubnisscheinen-2782/

Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus