Dein Suchergebnis zum Thema: Tourismus

Definitionen und Recht | BFN

https://www.bfn.de/definitionen-und-recht

Zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 2009) zählen u.a. die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zur Erholung wird auch die „natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft“ hinzugerechnet (s. Begriffsbestimmungen; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG). Aber was genau bedeutet Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sport und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Zur näheren Definition hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium 2001 eine fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen.
Ebenen (pdf, 99.15 KB) Literaturangaben zu Definitionen und Recht im Themenbereich Tourismus

Internationale Zusammenarbeit | BFN

https://www.bfn.de/internationale-zusammenarbeit

Die internationale Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zum Schutzgebietssystem Natura 2000 trägt zu einer erfolgreichen Umsetzung der Naturschutzziele in den EU-Mitgliedstaaten bei. Das BfN arbeitet mit vielen Ländern und Institutionen in Form von Projektpartnerschaften sowie in EU-Gremien zusammen.
ökologischen Wert und sind weiterhin für den Fischfang sowie z.B. auch für den Tourismus