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Die schönste Altstadt Deutschlands – Fotografien und historische Postkarten: Stadt Bad-Wimpfen

https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/stadtverwaltung/neuigkeiten-archiv/4381/die-schoenste-altstadt-deutschlands-fotografien-und-historische-postkarten

Ausstellung von Jürgen Haberhauer und Klaus Arth 2.5.2026–28.6.2026 Städtische Galerie im Alten Spital, Bad Wimpfen Die Stadt Bad Wimpfen lädt
Auskünfte und nähere Informationen erteilt die Kultur- und Tourismus-Information

Tourist-Information Bad Wimpfen erneut mit der i-Marke des Deutschen Tourismusverbands ausgezeichnet: Stadt Bad-Wimpfen

https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/amtsblatt-wimpfener-heimatbote/4791/tourist-information-bad-wimpfen-erneut-mit-der-i-marke-des-deutschen-tourismusverbands-ausgezeichnet

Gute Gastgeber erkennt man nicht nur an einem freundlichen Lächeln. Sie überzeugen durch Kompetenz, Verlässlichkeit, Service und dem Anspruch, ihren
besondere Auszeichnung und zugleich eine Bestätigung der täglichen Arbeit des gesamten Tourismus-Teams

Tourist-Information Bad Wimpfen erneut mit der i-Marke des Deutschen Tourismusverbands ausgezeichnet: Stadt Bad-Wimpfen

https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/stadtverwaltung/neuigkeiten/4791/tourist-information-bad-wimpfen-erneut-mit-der-i-marke-des-deutschen-tourismusverbands-ausgezeichnet

Gute Gastgeber erkennt man nicht nur an einem freundlichen Lächeln. Sie überzeugen durch Kompetenz, Verlässlichkeit, Service und dem Anspruch, ihren
besondere Auszeichnung und zugleich eine Bestätigung der täglichen Arbeit des gesamten Tourismus-Teams

Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-6022775%2Fmitwirkung-von-kindern-bei-veranstaltungen-beantragen&cHash=8aa658824e353cfc7689ed4fa5c88b78

Kinder unterliegen einem besonderen Schutz. Das gilt auch für Fälle, in denen Kinder gegen Entgelt einer Tätigkeit nachgehen sollen. Sie können Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nur beschäftigen, wenn Ihnen eine Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit bewilligt wurde. Eine Bewilligung ist
Schülerinnen, Schüler und Jugendlich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus