Vorübergehende oder dauerhafte Einstellung eines TNP-Betriebs – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/schliessung/aufloesung/tierarzt/tnp-betrieb.html
Betriebe, die eine Zulassung nach dem Tiermaterialiengesetz besitzen, müssen eine vorübergehende oder dauernde Einstellung des Betriebs umgehend der Zulassungsbehörde melden.