LGBl 24/1999 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1999/html/lg1999024.htm
von nicht der Heilung dienenden Verfahren dürfen nur vorgesehen werden, wenn ein Tierarzt