Großhandel mit Arzneimitteln | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/pharmaziewesen-arzneimittel-und-medizinprodukte/grosshandel-mit
Wer Großhandel mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG (hierzu gehören auch Haut- und Händedesinfektionsmittel), Testsera, Testantigene berufs- oder gewerbemäßig zum Zwecke des
Eine Abgabe von Arzneimitteln an Endverbraucher, die keine Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte