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BMEL – Haus- und Zootiere – Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt.

BMEL – Tierarzneimittel – Wie funktioniert das Konzept zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung?

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/konzept-antibiotikaminimierung.html

Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im Jahr 2014 ein „Benchmarking-System“ als Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung etabliert worden. Dieses sog. Antibiotikaminimierungskonzept ist mit dem Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) im Jahr 2021 fortgeführt sowie durch Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2022 auf weitere Nutzungsarten ausgeweitet worden. Kerngedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapiehäufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen.
überschreitet, muss die Tierhalterin oder der Tierhalter seine Tierärztin oder seinen Tierarzt

BMEL – Tierarzneimittel – Wie funktioniert das Konzept zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung?

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/konzept-antibiotikaminimierung.html?nn=3352

Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im Jahr 2014 ein „Benchmarking-System“ als Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung etabliert worden. Dieses sog. Antibiotikaminimierungskonzept ist mit dem Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) im Jahr 2021 fortgeführt sowie durch Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2022 auf weitere Nutzungsarten ausgeweitet worden. Kerngedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapiehäufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen.
überschreitet, muss die Tierhalterin oder der Tierhalter seine Tierärztin oder seinen Tierarzt

BMEL – Tierschutz – Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/ferkelkastration201811.html

In Deutschland gab es im Jahr 2020 rund 32.000 Betriebe, die Schweine halten. Darunter waren etwa 6.800 Betriebe mit Zuchtsauenhaltung, in denen Ferkel für die Mast und die Nachzucht erzeugt werden. Im Bundesdurchschnitt wurden knapp 250 Sauen je Betrieb gehalten. Der Großteil der für die Mast bestimmten männlichen Ferkel in Deutschland wird derzeit chirurgisch kastriert. Der Grund: Das Fleisch männlicher Schweine kann unter Umständen einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln und gilt dann als schwer bis gar nicht verkäuflich.
Die Vollnarkose mit Isofluran durfte bis Anfang 2020 nur von einem Tierarzt durchgeführt