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Das TDDDG – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/vertragsrecht-online-recht/datenschutzgrundverordnung/tdddg-5309994

Das TDDDG dient dazu, verschiedene datenschutzrechtliche Regeln an die DSGVO anzupassen, sie in einem eigenen Gesetz zusammenzufassen und die ePrivacy-Richtlinie der EU (Rili. 2002/58/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Intention des Gesetzes ist es, bisherige Rechtsunsicherheiten auszuräumen und sowohl den Datenschutz der Nutzer als auch das Angebot digitaler Geschäftsmodelle durch die Unternehmen zu ermöglichen.
Cookie-Terror soll somit künftig entfallen.