Dein Suchergebnis zum Thema: Technik

Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/positionspapier-gfuv/richtlinien-fussgaengerueberwege.html

GFUV-Position zur notwendigen Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und einer entsprechenden Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
ist es zwingend notwendig die R-FGÜ zu überarbeiten und dem heutigen Stand der Technik

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DBSV-Ehrenmedaille an Claudia Roth verliehen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/ehrenmedaille-claudia-roth.html

Im Jahr 1988 hat der DBSV die Ehrenmedaille des Verbandes geschaffen. Sie wird sehenden Menschen verliehen, die sich auf besondere Weise um das Blinden- und Sehbehindertenwesen verdient gemacht haben. Heute wurde Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet. Der DBSV würdigte damit ihr …
Das ist die Technik, die es auch blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht,

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Breites Bündnis fordert Warngeräusch für Elektrofahrzeuge – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/buendnis-fordert-warngeraeusch-fuer-e-fahrzeuge.html

Berlin. Anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 15. Juni 2019 haben sich auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) sieben Verbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen …
Die dafür benötigte Technik nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“, kurz AVAS

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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) zur Vertrauensdiensteverordnung (VDV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/vertrauensdiensteverordnung.html

§ 20 Abs. 1 des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) legt den Rahmen für die in einer Rechtsverordnung zu treffenden Regelungen wie folgt fest: „Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung nähere Anforderungen an die Zugänglich- und Nutzbarmachung von Vertrauensdiensten nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 …
dass sich Vertrauensdiensteanbieter nicht nur, wie jetzt vorgesehen, am „Stand der Technik

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DBSV-Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 – Berichtszeitraum 23.12.2021 bis 22.12.2024 – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/stellungnahme-umsetzung-eu-webseitenrichtlinie_bis-22-12-2024.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbhindertenverband beteiligte sich  am 30. August 2024 an der Konsultation zur Berichterstattung über die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen in Deutschland an die EU-Kommission. Die Konsultation beinhaltete drei Fragestellungen: Wie schätzt ihre Organisation den …
Accessibility Overlays sind jedoch nach dem Stand der Technik nicht in der Lage,

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Und wieder lockt der Mund! Rote Lippen und ihre Pflege – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/make-up/und-wieder-lockt-der-mund-rote-lippen-und-ihre-pflege.html

Als „er“ 1883 in der Erfinderwiege cleverer Pariser Parfümeure auf der damaligen Weltausstellung in Amsterdam das Licht der Welt erblickte, konnte niemand ahnen, dass er sich bald zum Liebling aller Frauen entwickeln würde. Der Lippenstift feiert seinen 135. Geburtstag – und wir wollen diesen natürlich mit einem …
das alte kaputt ist (außer ggf. bei Selbstverschulden) * es zusammen mit neuer Technik

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/RefE_DiGAV.html

Ziel der Verordnung Mit der DiGAV soll das Nähere zum Verfahren und zu den Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden. Rechtsgrundlage für den Anspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist § 33a SGB V. …
Im Übrigen ist der Stand der Technik anzuwenden, soweit Nutzeranforderungen oder

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