Hallstein-Doktrin https://www.konrad-adenauer.de/politikfelder/seite/hallstein-doktrin/
Die Hallstein-Doktrin bedeutete, dass die Bundesregierung es als einen „unfreundlichen Akt“ betrachtete, wenn dritte Staaten die DDR völkerrechtlich anerkannten.
.: Deutsche Außenpolitik der Nachkriegszeit, Stuttgart 1960, S. 138-154.
