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Das DFB-Sportgericht

https://www.dfb.de/ueber-uns/verbandsrecht/sportgericht

Das DFB-Sportgericht ist als erste Instanz zuständig für alle Verstöße von Vereinen, Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionär*innen sowie Schiedsrichter*innen gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, etwa für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen.
(DFL-Beisitzer), Sebastian Schonlau (Hamburg, DFL-Beisitzer), Jonathan Wilkens (Stuttgart