Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) – Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten): Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-1664%2Fdolmetscher-und-uebersetzerdatenbank-dued-aufnahme-bei-voruebergehender-taetigkeit-beantragen-dolmetscher-uebersetzer-aus-anderen-eu-ewr-staaten&cHash=f07ed41e5b9c77568f546634f9c8417b
Sie können als Dolmetscher oder Dolmetscherin mit Niederlassung in einem anderen EU-/EWR-Staat Ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg vorübergehend und gelegentlich ausüben. Das gilt auch für Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerinnen. Sie können sich ohne allgemeine Beeidigung in das „Verzeichnis
Antrag und trägt Sie bei positiver Entscheidung in das Verzeichnis des Landgerichts Stuttgart
