Grundsteuerreform 2025 https://www.stassfurt.de/de/aktuelle-meldungen/94592,1065,de,1.html?comment_src=94591%2C1065%2Cde%2C1&btp_article%5Bp_7_649_1065%5D=20
Über die Zahlung der Steuer ist nach Möglichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu entscheiden. – Variante 1: eine „verantwortliche“ Person zahlt gesamt für die Gemeinschaft ein und lässt sich die Steuer – Lastschriftmandat für solche Gemeinschaften nur erteilt werden kann, wenn eine „verantwortliche“ Person die Steuer – haben bis zum 31.12.2024 die Pächter der Flächen den Grundsteuerbescheid bekommen und auch gleich die Steuer – Ab 2025 wird die Steuer zunächst dem Eigentümer zugerechnet und dieser muss sich anschließend zur Bezahlung
Über die Zahlung der Steuer ist nach Möglichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu entscheiden.