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Einheitlicher Ansprechpartner für die EU-Bürger- / -innen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13933-VLR/einheitlicher-ansprechpartner-fuer-die-eu-buerger-innen/

Der einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere für EU-Bürger als Mittler zwischen dem möglichen Gewerbetreibenden und den staatlichen Stellen fungieren und für den Interessenten eine Lotsenfunktion wahrnehmen. Für das Münsterland ist er beim Kreis Steinfurt angesiedelt und über eine eigene Internet-Seite zu erreichen. Er kann auch direkt angesprochen werden und hilft gerne weiter.
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Gewässerunterhaltung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12082-VLR/gewaesserunterhaltung/

Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion wie auch der Schiffbarkeit. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.Die erstmals am 01.01.2020 eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr ersetzt die bisher gültige Wasserverbandsgebühr und basiert auf dem Landeswassergesetz (LWG). Diese Gebühr müssen alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet eines Gewässers zahlen.
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Abfallentsorgung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13699-VLR/abfallentsorgung/

Für eine bessere Wiederverwertung sowie eine umweltgerechte Entsorgung werden die Haushalts- und Industrieabfälle getrennt gesammelt und abgefahren.Die Leerungs- bzw. Abfuhrtage für* Bioabfallbehälter,* Papiertonnen,* Restmüllbehälter,* gelbe Säcke / gelbe Tonnekönnen Sie dem Abfallterminkalender entnehmen.
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Verkehrsrechtliche Anordnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12157-VLR/verkehrsrechtliche-anordnung/

Sobald öffentlicher Straßen- (Verkehrs-) raum in Anspruch genommen wird, muss hierfür eine Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden.Dies kann z.B. ein Halteverbot für den Umzugswagen betreffen oder die Straßensperrung für ein Nachbarschaftsfest.Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Formular.
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Aufbrüche | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13777-VLR/aufbrueche/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Amtes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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