Dein Suchergebnis zum Thema: Steuer

Abfall: Elektroschrott entsorgen | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2322/abfall-elektroschrott-entsorgen/

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten. In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Zuständige Abteilungen Steuern & Gebühren

Abfallgebühren | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2326/abfallgebuehren/

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben. Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die Vermarktung verwertbarer Stoffe, die Abfallberatung, Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen. Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Zuständige Abteilungen Steuern & Gebühren

Erinnerung Ablesen der Hauswasserzähler (keine Funkwasserzähler) | Startseite

https://www.usingen.de/rathaus-politik/aktuelles/mitteilungen/erinnerung-ablesen-der-hauswasserzaehler/

Die Ermittlung des Wasserverbrauches erfolgt über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind. Da noch einige Rückmeldungen fehlen geben Sie uns die Daten bis spätestens 13. Dezember 2024 durch.
Per E-Mail unter steuern.gebuehren@usingen.de können Sie uns ebenfalls kontaktieren

Abfall: Bioabfall entsorgen | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2321/abfall-bioabfall-entsorgen/

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt). Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung). Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden. Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Hinweise für – Stadt Usingen Änderung Bestand Mülltonnen Zuständige Abteilungen Steuern

Gefährliche Hunde | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2331/gefaehrliche-hunde/

Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich. In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen. Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.  
Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt) Zuständige Abteilungen Ordnungsamt Steuern

Trinkwasseruntersuchung | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:343920121:064340011011/trinkwasseruntersuchung/

Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt. Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht. Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) Zuständige Abteilungen Steuern