Übernahme und Einrichtung von Kooperationsgrabfeldern auf den Kölner Friedhöfen – Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/artikel/05313/index.html
Über die Angebotsvorhaltung informiert und entscheidet der Friedhofsträger, zumal dessen betriebliche Interessen und Planungen stets Vorrang haben.
Sonstiges – steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, – Bestätigung der Kenntnisnahme
