Kircheneintritt erklären (Abzug der Lohnkirchensteuer) – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Kircheneintritt-erklaeren-Abzug-der-Lohnkirchensteuer/
Dort werden die Informationen gespeichert und an das Bundeszentralamt für Steuern
