GaststÀttengewerbe Anzeige / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.493.1&kuo=1
Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde steuerliche