Dein Suchergebnis zum Thema: Steuer

Wohngeld | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:1106/wohngeld/

Wohngeld kann bewilligt werdenfür Mieter (Mietzuschuss)für Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)Die Bewilligung ist abhängig vonder Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder,der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung bei Wohneigentum undder Anzahl der Haushaltsmitglieder Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes oder zum Wegfall des Anspruchs führen können.UmzugBeantragung von Transferleistung (z. B. SGB II und SGB XII)Aus- und Einzug von PersonenVerringerung der Miete oder Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.Minden gehört der Mietenstufe II an. Bitte beachten Sie: Weiterleistunganträge und Erhöhungsanträge können auch über die bereitgestellten Online-Dienste beantragt werden. Die Beantragung von Wohngeld ist grundsätzlich mit den hier bereitgestellten Online-Diensten und Formularen gebührenfrei möglich.
Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern

Bundesweiter Aktionstag „Kommunen am Limit“ – Stadt Minden beteiligt sich  | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/juni/bundesweiter-aktionstag-kommunen-am-limit-stadt-minden-beteiligt-sich/

Spitzenverbände fordern: Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln. „Städte und Gemeinden haben Situation nicht selbst verursacht“. Seit Jahren gibt es eine nicht auskömmliche Finanzierung der Ausgaben.
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans leider auch erforderlich mehrere Gebühren und Steuern

Neue Parkgebührenordnung in Minden: Ab 1. August gelten die neuen Tarife | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2024/juli/neue-parkgebuehrenordnung-in-minden-ab-1-august-gelten-die-neuen-tarife/

Nicht alle Parkautomaten und Apps können zeitgleich umgestellt werden. Im Übergangszeitraum gilt die Gebühr, die am Automaten angegeben ist. Es gibt in der Innenstadt nur noch drei Tarifzonen.
Dennoch steuern ganz viele Autofahrer*innen genau diese Parkflächen an, was zu einem

Wieder einheitlicher Hebesatz bei der Grundsteuer B – Bescheide werden verschickt | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/april/wieder-einheitlicher-hebesatz-bei-der-grundsteuer-b-bescheide-werden-ende-april-verschickt/

Der Rat hat nach Gerichtsurteilen in NRW mehrheitlich beschlossen, die Differenzierung zwischen Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken wieder aufzuheben. Ende April erhalten die Eigentümer*innen Post von der Stadt Minden.
Bürgerinnen und Bürger Mindens zu wissen ist es, dass die Stadt Minden damit nicht mehr Steuern

Gewerbeanmeldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28351-VLR/gewerbeanmeldung/?sds=1

Sie können Ihre Gewerbeanmeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung“.Der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Minden ist der Gewerbemeldestelle der Stadt Minden über die Gewerbeanmeldung anzuzeigen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.
Im Rahmen der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt haben