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Verwaltung im Fokus: Koalitionsvertrag und Sofortprogramm des Senats auf dem Prüfstand – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/pol-positionen-im-ueberblick/verwaltung-im-fokus-5853906

Der neue Berliner Senat plant wichtige Reformprojekte für die Verwaltung. Einmal mehr kommt es nun auf die konsequente Umsetzung an – seit vielen Jahren warten Unternehmen auf echte Modernisierungserfolge, die für das Wachstum der Hauptstadt notwendig sind. In dieser Ausgabe von „Verwaltung im Fokus“ wirft die IHK Berlin einen Blick auf zentrale Vorhaben, die sich der Senat im neuen Koalitionsvertrag sowie im Sofortprogramm gesetzt hat und gibt eine kurze Einschätzung.
Digitalpolitik gesamtstädtisch steuern „Für die gesamtstädtische Steuerung der Digitalpolitik

Der Verwaltung einen Modernisierungsschub geben – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/wahlpruefsteine-2021-landing/verwaltung-5059666

Berlin hat sich wichtigen Strukturreformen der Verwaltung genähert. Gemeinsam mit Instrumenten aus dem Zukunftspakt Verwaltung wird das Maßnahmenportfolio damit weiter vervollständigt. Einmal mehr kommt es nun auf die konsequente Umsetzung an, bei der künftig auch die Berliner Verfassung in den Blick genommen wird. Die Unternehmen warten auf Reformerfolge, die für das Wachstum der Hauptstadt notwendig sind.
Instrumente verfügen, um bei gesamtstädtischen Aufgaben die einheitliche Umsetzung steuern

Steuerfreie Warenlieferung ins Drittland – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/download/steuerfreie-warenlieferung-ins-drittland-4488270

Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG steuerfrei abrechnen. Wir informieren Sie zu den Themen Import, Export, Einfuhr, Ausfuhr, steuerfreie Warenlieferung und tax free export.
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Das TDDDG – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/vertragsrecht-online-recht/datenschutzgrundverordnung/tdddg-5309994

Das TDDDG dient dazu, verschiedene datenschutzrechtliche Regeln an die DSGVO anzupassen, sie in einem eigenen Gesetz zusammenzufassen und die ePrivacy-Richtlinie der EU (Rili. 2002/58/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Intention des Gesetzes ist es, bisherige Rechtsunsicherheiten auszuräumen und sowohl den Datenschutz der Nutzer als auch das Angebot digitaler Geschäftsmodelle durch die Unternehmen zu ermöglichen.
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Digitalisierungserfolge erzielen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/wahlpruefsteine-2021-landing/digitalisierung-5059634

In Zeiten konjunktureller Schwäche braucht es wirtschaftliche Gestaltungskraft und Widerstandfähigkeit. Erfolge bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung sind dafür die wichtigste Grundlage. Mit Ausnahme des Breitbandausbaus fehlt jedoch in vielen Bereichen der politische Wille und die Priorisierung, wichtige Digitalisierungsvorhaben zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand konsequent umzusetzen.
erfolgreich umsetzen Städtische Daten öffnen, um mit Urban Data Plattform Prozesse zu steuern