Detail | Stadt Hamm https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail/44
nachstehende Jagdsteuersatzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer
nachstehende Jagdsteuersatzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer
. § 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht (1) Gegenstand der Steuer ist die persönlichen
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. § 3 Erhebungsformen (1) Die Steuer wird erhoben a) als Kartensteuer nach den §
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. § 4 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage für die Steuer sind a) bei Spielgeräten
. § 4 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage für die Steuer sind a) bei Spielgeräten
. § 4 Bemessungsgrundlage (1) Die Steuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages
. § 4 Bemessungsgrundlage (1) Die Steuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages
§ 6 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (1) Die Stadt Hamm setzt die Wettbürosteuer