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Kfz-Zulassungsbehörde – Stadt Gera

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Die Kfz-Zulassungsbehörde ist verantwortlich für An-/ Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Änderungen in den Fahrzeugpapieren und für Ausfertigung neuer Papiere sowie die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Fahrzeuges im Inland Erklärung Kurzzeitkennzeichen SEPA Lastschriftmandat Kfz-Steuer