Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/als-internationale-organisation-oder-deren-mitglied-die-befreiung-von-der-umsatzsteuer-in-anderen-eu-mitgliedstaaten-beantragen-l221960419
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Das BZSt entscheidet über den Umfang der Freistellung von der ausländischen Steuer
