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Datenschutzbeauftragter – Stadt Gera

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/bereich-des-oberbuergermeisters/beauftragte/datenschutzbeauftragter-1

Nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie § 13 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) haben alle Behörden bzw. öffentlichen Stellen die Pflicht, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
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