Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierarzneimittel-mitwirkung-beim-vollzug-tierarzneimittelrechtlicher-vorschriften-3789/
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
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