Als internationale Organisation oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Als-internationale-Organisation-oder-deren-Mitglied-die-Befreiung-von-der-Umsatzsteuer-in-anderen-EU-Mitgliedstaaten-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4789.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. DarÃŒber hinaus können Sie die Freistellung von auslÀndischer Umsatzsteuer innerhalb der EuropÀischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach …
Das BZSt entscheidet Ìber den Umfang der Freistellung von der auslÀndischen Steuer