XII Regelungen im Steuerrecht – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/xii-regelungen-im-steuerrecht.html
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr bzw. alternativ zur Ermäßigung der Kfz-Steuer
Der DBSV begrüßt beabsichtigte Erleichterungen im Steuerrecht für behinderte Menschen.
Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
unter besonderen Bedingungen Aufgabe der Spielenden ist es, den Protagonisten zu steuern
Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
Der DBSV begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Bei den im folgenden angesprochenen Regelungsbereichen sehen wir noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Entfristung der EUTB Der DBSV begrüßt ausdrücklich, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) entfristet werden soll und dass die Entscheidung …
Zusammenhang mit der Beschäftigung von Assistenz entstehen, einschließlich zu leistender Steuern
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Spenden.
Ist meine Spende an den DBSV steuerlich absetzbar?
Juli 2020 Steuerliche Erleichterungen für behinderte Menschen ab 2021 geplant 17.
Vor dem Hintergrund einer äußerst geringen Erwerbsquote blinder und sehbehinderter Menschen begrüßt es der DBSV sehr, dass die Bundesregierung ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen will, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu stärken.
welche die Ausgleichsabgabe entrichten müssen, unmöglich macht, diese Ausgaben steuerlich
erhöhen sich durch die Hinzurechnung der Umsatzsteuer oder sonstiger zu entrichtender Steuern