XII Regelungen im Steuerrecht – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/xii-regelungen-im-steuerrecht.html
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr bzw. alternativ zur Ermäßigung der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung plant Verbesserungen für behinderte Menschen im Steuerrecht. Laut einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sollen die bisherigen Pauschbeträge für behinderte Menschen verdoppelt und ein neuer Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrtkosten eingeführt werden.
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Der DBSV begrüßt beabsichtigte Erleichterungen im Steuerrecht für behinderte Menschen.
Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
Die Leistungen sind deshalb über Steuern finanziert.
Ihr Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
Sie möchten blinden und sehbehinderten Menschen helfen und spenden? Gerne senden wir Ihnen einen Überweisungsträger zu!
Zuwendungsbescheinigung Ihre Spende ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.
Doch wer möchte bzw. kann zum Kochen vier Herdplatten über eine App steuern.
die Geräte mit Hilfe des sogenannten Mehr-Sinne-Prinzips (Sehen, Hören, Fühlen) steuern
Damit kann er seinen Flug gut steuern.