XII Regelungen im Steuerrecht – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/xii-regelungen-im-steuerrecht.html
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
R 9.10 Abs. 3 Satz 2 LStR 2011). 3 Kfz-Steuer Blinde und hochgradig sehbehinderte
unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr bzw. alternativ zur Ermäßigung der Kfz-Steuer
Der DBSV begrüßt beabsichtigte Erleichterungen im Steuerrecht für behinderte Menschen.
Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
verabschiedeten Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
verabschiedeten Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
unter besonderen Bedingungen Aufgabe der Spielenden ist es, den Protagonisten zu steuern
Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher
Der DBSV begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Bei den im folgenden angesprochenen Regelungsbereichen sehen wir noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Entfristung der EUTB Der DBSV begrüßt ausdrücklich, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) entfristet werden soll und dass die Entscheidung …
Zusammenhang mit der Beschäftigung von Assistenz entstehen, einschließlich zu leistender Steuern
Die Leistungen sind deshalb über Steuern finanziert.
Doch wer möchte bzw. kann zum Kochen vier Herdplatten über eine App steuern.
Ihr Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.