Zweitwohnungsteuer | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Finanzsteuerung/Dienstleistungen-und-Infos/Zweitwohnungsteuer
Wer in Bochum Inhaber einer Zweitwohnung wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Stadt Bochum innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer Die Zweitwohnungsteuer beträgt 12 vom Hundert