Ausnahme von 2G für über Zwölfjährige im Sport https://www.blsv.de/pressemitteilung/ausnahme-von-2g-fuer-ueber-zwoelfjaehrige-im-sport/
Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen ist bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich (Ausnahme von 2G).
„Nachsteuern war erforderlich – dennoch ist Impfen der einzige Weg aus der Pandemie